Richtlinien zur Zertifizierung der modularisierten Basisausbildung des csnd
Diese Richtlinien legen fest, unter welchen Bedingungen das Zertifikat zur Basisausbildung für Career Service Mitarbeiter vergeben wird.
I. Teilnahmevoraussetzungen
(1) Die Teilnehmende / der Teilnehmer befindet sich einem Angestelltenverhältnis in einer Career-Service-Einrichtung einer Hochschule in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein oder
(2) in einer vergleichbaren Einrichtung (Studienberatung, Praktikumsamt, Alumni-Büro o.ä.) oder
(3) nimmt als externen Teilnehmer gemäß der in den Teilnahmebedingungen genannten Voraussetzungen mit Zustimmung des Vorstands an der Basisausbildung teil.
II. Aufbau der Ausbildung und der Module
(1) Die Basisausbildung besteht aus 7 Modulen, die regelmäßig angeboten werden. Sie umfassen folgende Themen:
1. Persönliche Kompetenzen für die Strategieentwicklung in der Career-Service-Arbeit
2. Berufliche Orientierungsberatung im Career Service
3. Bewerben und Beruf
4. Öffentlichkeitsarbeit im Career Service
5. Vernetzung und Kooperation im Career Service
6. Profilbildung für Studierende
7. Evaluation und Qualitätsmanagement im Career Service
(2) Voraussetzung für den Erhalt einer Teilnahmebestätigung für ein Modul ist vollständige und aktive Teilnahme an allen drei Tagen eines Moduls.
(3) Die verantwortliche Leitung eines Ausbildungsmoduls besteht aus Trainern und Beratern, die ausgewiesene Experten für die jeweiligen Inhalte sind. Der csnd prüft die Qualifikation der Trainer im Vorfeld und nach der Durchführung anhand der Evaluation.
(4) Jede Veranstaltung wird durch den csnd e. V. evaluiert, die Ergebnisse werden kontinuierlich überprüft. Gegebenenfalls werden die entsprechenden Maßnahmen zur Verbesserung oder Veränderung der angebotenen Module vorgenommen, um die gesetzten Qualitätsstandards der Ausbildung zu gewährleisten.
(5) Jedes Modul umfasst 32 Unterrichtseinheiten (UE). Somit nimmt die Teilnehmerin / der Teilnehmer für den Zertifikatserwerb an mindestens 128 UE teil. Hinzu kommen pro Seminar 8 Unterrichtseinheiten für Vor- und Nachbereitung, womit sich eine Gesamtarbeitsleistung von 160 UE ergeben, die auch auf dem Zertifikat ausgewiesen werden. Zudem werden auf dem Zertifikat auch die besuchten Veranstaltungen aufgelistet.
Hat eine Teilnehmerin / ein Teilnehmer mehr als 4 Module besucht, werden auch die zusätzlichen Module auf dem Zertifikat vermerkt und die entsprechende Stundenzahl ausgewiesen.
III. Voraussetzungen für die Zertifizierung
(1) Der Ausbildungsgang ist modular aufgebaut und in sieben Bereiche gegliedert. Ein Einstieg ist jederzeit möglich, die Module bauen inhaltlich nicht aufeinander auf, sie können daher in beliebiger Reihenfolge besucht werden. Die Module finden in regelmäßigem Turnus statt.
(2) Zur Zertifizierung der Ausbildung müssen mindestens 4 unterschiedliche Module besucht werden. Ausschließlich Basismodule zählen für die Zertifizierung, eine Kombination mit Aufbaumodulen ist für den Erhalt eines Zertifikates nicht anrechnungsfähig. Ebenso wenig können andere Weiterbildungen oder Teile anderer Weiterbildungen für das Zertifikat angerechnet werden.
(3) Die Basisausbildung muss vom teilnehmenden Career Service Mitarbeiter innerhalb von vier Jahren abgeschlossen werden, d.h. zwischen dem ersten und vierten besuchten Modul dürfen nicht mehr als vier Jahre liegen.
(4) Mit der Ausstellung des Zertifikats bescheinigt der csnd dem Teilnehmer solide Basiskenntnisse zu Verfahren und Abläufen nach den Richtlinien des csnd erworben zu haben.
(5) Das Zertifikat wird auf Antrag der Teilnehmenden ausgestellt.
IV. Ausstellung des Zertifikats
AbsolventInnen erhalten auf Antrag bei der Geschäftsstelle und bei Erfüllung aller oben genannten Bedingungen das Zertifikat zur Basisausbildung des csnd. Die Ausstellung des Zertifikats ist kostenlos. Die Absolventin / der Absolvent schickt den Antrag und Kopien seiner Teilnahmebescheinigungen an die Geschäftsstelle.
MITGLIEDSANTRÄGE
- Antrag
Individuelle Mitgliedschaft - Antrag
Institutionelle Mitgliedschaft - Antrag
Institutioneller Partner
